5. Wenn ihr Jahwe ein Freudenopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet.
6. Es muss am Tag der Schlachtung gegessen werden und auch noch am Tag danach. Wenn am dritten Tag noch etwas übrig ist, muss es verbrannt werden.
7. Wird noch am dritten Tag von dem Fleisch gegessen, ist es unrein geworden und das Opfer wird nicht mein Gefallen finden.
8. Wer davon isst, lädt Schuld auf sich, denn er hat entweiht, was Jahwe heilig ist. Diese Person muss von ihrem Volk beseitigt werden.
9. Wenn ihr eure Ernte einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten.
10. Auch in deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen und das Heruntergefallene nicht aufheben. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott!
11. Ihr sollt nicht stehlen, nicht lügen und einander nicht betrügen.
12. Missbraucht meinen Namen nicht, um falsch zu schwören, denn damit entweiht ihr ihn. Ich bin Jahwe!
13. Du sollst deinen Nächsten weder unterdrücken noch berauben. Den Lohn eines Tagelöhners darfst du nicht über Nacht bis zum nächsten Morgen behalten.
14. Einen Tauben sollst du nicht schmähen und vor einen Blinden kein Hindernis legen. Du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin Jahwe!
15. Tut kein Unrecht im Gericht. Einen Geringen darfst du nicht bevorzugen und einen Großen nicht ehren. Du sollst ein gerechtes Urteil über deinen Nächsten sprechen.
16. Du sollst nicht als Verleumder in deiner Sippe umhergehen. Trete nicht gegen das Leben deines Nächsten auf. Ich bin Jahwe!
17. Du sollst im Herzen keinen Hass gegen deinen Bruder tragen. Weise deinen Nächsten ernstlich zurecht, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich lädst.
18. Räche dich nicht selbst und trage deinen Volksgenossen nichts nach. Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst. Ich bin Jahwe!
19. Ihr sollt euch an meine Ordnungen halten. Kreuzt nicht Tiere verschiedener Art miteinander. Besät eure Felder nicht mit zweierlei Samen. Tragt keine Kleider aus zweierlei Stoff.
20. Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die für einen anderen Mann bestimmt ist, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen wurde, muss er Schadenersatz leisten. Die beiden müssen nicht getötet werden, denn die Frau ist nicht frei gewesen.
21. Der Mann muss Jahwe einen Schafbock als Schuldopfer an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen.
22. Der Priester soll ihm damit vor Jahwe Sühne für die begangene Sünde erwirken. Dann wird ihm vergeben werden.
23. Wenn ihr in das Land kommt und Fruchtbäume pflanzt, dann sollt ihr die Früchte wie eine Vorhaut unbeschnitten lassen. Drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten. Sie dürfen nicht gegessen werden.
24. Im vierten Jahr sollt ihr sie Jahwe als Festgabe weihen.