7. Auch wer den Körper des Kranken berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
8. Und wenn der Kranke einen Reinen anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
9. Jeder Sattel, auf dem der an Ausfluss Leidende sitzt, ist unrein.
10. Jeder, der irgendetwas berührt, was dieser unter sich hatte, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
11. Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
12. Jedes Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen und jedes Holzgefäß muss im Wasser abgespült werden.
13. Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, dann soll er noch sieben Tage auf seine Reinigung warten. Er soll seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser übergießen. Dann wird er rein sein.
14. Am achten Tag nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe und übergebe sie dem Priester.
15. Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke der Priester vor Jahwe Sühne für ihn wegen seines Ausflusses.
16. Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er sich mit Wasser übergießen und ist unrein bis zum Abend.
17. Und jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das etwas von dem Samenerguss gekommen ist, soll im Wasser gewaschen werden. Es ist bis zum Abend unrein.
18. Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft und dabei einen Samenerguss hat, sollen sich beide mit Wasser übergießen und sind bis zum Abend unrein.
19. Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und Blut aus ihrer Scheide fließt, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
20. Alles, worauf sie sich während ihrer monatlichen Blutung legt oder setzt, wird unrein sein.