6. Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
7. Auch wer den Körper des Kranken berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
8. Und wenn der Kranke einen Reinen anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
9. Jeder Sattel, auf dem der an Ausfluss Leidende sitzt, ist unrein.
10. Jeder, der irgendetwas berührt, was dieser unter sich hatte, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
11. Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
12. Jedes Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen und jedes Holzgefäß muss im Wasser abgespült werden.
13. Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, dann soll er noch sieben Tage auf seine Reinigung warten. Er soll seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser übergießen. Dann wird er rein sein.