15. Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke der Priester vor Jahwe Sühne für ihn wegen seines Ausflusses.
16. Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er sich mit Wasser übergießen und ist unrein bis zum Abend.
17. Und jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das etwas von dem Samenerguss gekommen ist, soll im Wasser gewaschen werden. Es ist bis zum Abend unrein.
18. Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft und dabei einen Samenerguss hat, sollen sich beide mit Wasser übergießen und sind bis zum Abend unrein.
19. Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und Blut aus ihrer Scheide fließt, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
20. Alles, worauf sie sich während ihrer monatlichen Blutung legt oder setzt, wird unrein sein.
21. Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein.
22. Jeder, der einen Gegenstand berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein.
23. Auch wer irgendetwas auf ihrem Lager oder ihrer Sitzgelegenheit berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
24. Hat ein Mann Geschlechtsverkehr mit ihr, kommt ihre Unreinheit auch auf ihn. Dann wird auch er sieben Tage lang unrein und alles, worauf er liegt, wird unrein.
25. Wenn eine Frau Blutungen außerhalb ihrer monatlichen Regel oder über die normale Zeit hinaus hat, ist sie während dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung.
26. Jedes Lager, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird dann unrein wie während ihrer Regel.
27. Und jeder, der diese Dinge berührt, wird unrein. Er muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein.