23. Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben,
24. Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß,
25. Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.
26. Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen.
27. Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'