5. So seid nun aus Not untertan, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.
6. Derhalben müsset ihr auch Schoß geben; denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben.
7. So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoße dem der Schoß gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.