11. Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
12. Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.
13. Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14. Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiliget.
15. Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.
16. Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
17. Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
18. Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.
19. Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,
20. daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.
21. Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
22. Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.
23. Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
24. Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
25. Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
26. Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
27. Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.