Hesekiel 46:17 Modernisiert Text (L45)

Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr, und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.

Hesekiel 46

Hesekiel 46:7-22