16. das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus,
17. die Rohrdommel, der Storch, der Schwan,
18. der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe;
19. und alles Gevögel, das kreucht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen.
20. Das reine Gevögel sollt ihr essen.
21. Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen, weil es noch seine Mutter säuget.