4. Mose 35:1-19 Modernisiert Text (L45)

1. Und der HERR redete mit Mose auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegen Jericho und sprach:

2. Gebeut den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern, da sie wohnen mögen;

3. dazu die Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.

4. Die Weite aber der Vorstädte, die sie den Leviten geben, soll tausend Ellen außer der Stadtmauer umher haben.

5. So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen dem Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen dem Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt im Mittel sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.

6. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß da hineinfliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zwoundvierzig Städte geben,

7. daß alle Städte, die ihr den Leviten gebet, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.

8. Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilet wird, soll Städte den Leviten geben.

9. Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10. Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,

11. sollt ihr Städte auswählen, daß Freistädte seien; dahin fliehe, der einen Totschlag unversehens tut.

12. Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei.

13. Und der Städte, die ihr geben werdet, sollen sechs Freistädte sein.

14. Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.

15. Das sind die sechs Freistädte, beide den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Hausgenossen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

16. Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.

17. Wirft er ihn mit einem Stein, damit jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

18. Schlägt er ihn aber mit einem Holz, damit jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.

19. Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wie er geschlagen hat, soll man ihn wieder töten.

4. Mose 35