1. Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
2. An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3. Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,