7. Und soll desselben Bluts tun auf die Hörner des Räuchaltars, der vor dem HERRN in der Hütte des Stifts stehet, und alles Blut gießen an den Boden des Brandopferaltars, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
8. Und alles Fett des Sündopfers soll er heben, nämlich das Fett am Eingeweide,
9. die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen,
10. gleichwie er's hebet vom Ochsen im Dankopfer; und soll's anzünden auf dem Brandopferaltar.
11. Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch, samt dem Kopf, und Schenkel und das Eingeweide und den Mist,
12. das soll er alles hinausführen außer dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
13. Wenn es eine ganze Gemeine in Israel versehen würde, und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, daß sie irgend wider ein Gebot des HERRN getan hätten, das sie nicht tun sollten, und sich also verschuldeten,
14. und danach ihrer Sünde inne würden, die sie getan hätten: sollen sie einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und vor die Tür der Hütte des Stifts stellen.
15. Und die Ältesten von der Gemeine sollen ihre Hände auf sein Haupt legen vor dem HERRN und den Farren schlachten vor dem HERRN.
16. Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen
17. und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem HERRN, vor dem Vorhang.
18. Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
19. Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20. Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.