18. Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
19. Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20. Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
21. Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
22. Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HERRN, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
23. und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
24. und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN. Das sei ein Sündopfer.
25. Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
26. Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
27. Wenn es aber eine SeeLE vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HERRN eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
28. und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
29. und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.
30. Und der Priester soll des Bluts mit seinem Finger nehmen und auf die Hörner des Altars des Brandopfers tun und alles Blut an des Altars Boden gießen.
31. All sein Fett aber soll er abreißen, wie er das Fett des Dankopfers abgerissen hat, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch dem HERRN. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihr vergeben.
32. Wird er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er, das eine Sie ist, ohne Wandel,
33. und lege seine Hand auf des Sündopfers Haupt und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet.