15. Und die Ältesten von der Gemeine sollen ihre Hände auf sein Haupt legen vor dem HERRN und den Farren schlachten vor dem HERRN.
16. Und der Priester, der gesalbet ist, soll des Bluts vom Farren in die Hütte des Stifts bringen
17. und mit seinem Finger drein tunken und siebenmal sprengen vor dem HERRN, vor dem Vorhang.
18. Und soll des Bluts auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN stehet in der Hütte des Stifts, und alles andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Hütte des Stifts stehet.
19. Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20. Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
21. Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
22. Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HERRN, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
23. und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
24. und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN. Das sei ein Sündopfer.
25. Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.
26. Aber alles sein Fett soll er auf dem Altar anzünden, gleichwie das Fett des Dankopfers. Und soll also der Priester seine Sünde versöhnen, so wird's ihm vergeben.
27. Wenn es aber eine SeeLE vom gemeinen Volk versiehet und sündiget, daß sie irgend wider der Gebote des HERRN eines tut, das sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
28. und ihrer Sünde inne wird, die sie getan hat: die soll zum Opfer eine Ziege bringen ohne Wandel für die Sünde, die sie getan hat;
29. und soll ihre Hand auf des Sündopfers Haupt legen und schlachten an der Stätte des Brandopfers.