2. Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr heilig und meine Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.
3. Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist der große heilige Sabbat, da ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr drinnen tun; denn es ist der Sabbat des HERRN in allen euren Wohnungen.
4. Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr heilige Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt:
5. Am vierzehnten Tage des ersten Monden zwischen Abend, ist des HERRN Passah.
6. Und am fünfzehnten desselben Monden ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuert Brot essen.
7. Der erste Tag soll heilig unter euch heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun
8. und dem HERRN opfern sieben Tage. Der siebente Tag soll auch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr auch keine Dienstarbeit tun.
9. Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10. Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land kommt, das ich euch geben werde, und werdet es ernten, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen.
11. Da soll die Garbe gewebet werden vor dem HERRN, daß es von euch angenehm sei; solches soll aber der Priester tun des andern Tages nach dem Sabbat.
12. Und sollt des Tages, da eure Garbe gewebet wird, ein Brandopfer dem HERRN tun von einem Lamm, das ohne Wandel und jährig sei,
13. samt dem Speisopfer, zwo Zehnten Semmelmehl mit Öl gemenget, zum Opfer dem HERRN eines süßen Geruchs; dazu das Trankopfer, ein Viertel Hin Weins.
14. Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringet. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
15. Danach sollt ihr zählen vom andern Tage des Sabbats, da ihr die Webegarbe brachtet, sieben ganzer Sabbate;
16. bis an den andern Tag des siebenten Sabbats, nämlich fünfzig Tage sollt ihr zählen, und neu Speisopfer dem HERRN opfern.
17. Und sollt es aus allen euren Wohnungen opfern, nämlich zwei Webebrote von zwo Zehnten Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu Erstlingen dem HERRN.