8. Und derselbe Esser wird seine Missetat tragen, daß er das Heiligtum des HERRN entheiligte, und solche SeeLE wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
9. Wenn, du dein Land einerntest, sollst du es nicht an den Enden umher abschneiden, auch nicht alles genau aufsammeln.
10. Also auch sollst du deinen Weinberg nicht genau lesen noch die abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst du es lassen; denn ich bin der HERR, euer Gott.
11. Ihr sollt nicht stehlen, noch lügen, noch fälschlich handeln, einer mit dem andern.
12. Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und entheiligen den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR.
13. Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch berauben. Es soll des Taglöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.
14. Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst vor dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR.
15. Ihr sollt nicht unrecht handeln am Gericht, und sollst nicht vorziehen den Geringen, noch den Großen ehren, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.
16. Du sollst kein Verleumder sein unter deinem Volk. Du sollst auch nicht stehen wider deines Nächsten Blut; denn ich bin der HERR.
17. Du sollst deinen Brüder nicht hassen in deinem Herzen sondern du sollst deinen Nächsten strafen, auf daß du nicht seinethalben Schuld tragen müssest.
18. Du sollst nicht rachgierig sein, noch Zorn halten gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; denn ich bin der HERR.
19. Meine Satzungen sollt ihr halten, daß du dein Vieh nicht lassest mit anderlei Tier zu schaffen haben und dein Feld nicht besäest mit mancherlei Samen, und kein Kleid an dich komme, das mit WolLE und Leinen gemenget ist.
20. Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
21. Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Hütte des Stifts einen Widder zum Schuldopfer bringen.
22. Und der Priester soll ihn versöhnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN über der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott gnädig sein über seine Sünde, die er getan hat.
23. Wenn ihr ins Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, davon man isset, sollt ihr derselben Vorhaut beschneiden und ihre Früchte. Drei Jahre sollt ihr sie unbeschnitten achten, daß ihr nicht esset.
24. Im vierten Jahr aber sollen alLE ihre Früchte heilig, und gepreiset sein dem HERRN.
25. Im fünften Jahr aber sollt ihr die Früchte essen und sie einsammeln; denn ich bin der HERR, euer Gott.