20. Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine leibeigene Magd und von dem Manne verschmähet ist, doch nicht erlöset, noch Freiheit erlanget hat: das soll gestraft werden; aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen.
21. Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Hütte des Stifts einen Widder zum Schuldopfer bringen.
22. Und der Priester soll ihn versöhnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN über der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott gnädig sein über seine Sünde, die er getan hat.