8. Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.
9. Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.
10. Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden.
11. Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde.
12. Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,
13. auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.
14. Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.
15. Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.
16. Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
17. Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
18. Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.