2. Mose 22:7 Modernisiert Text (L45)

Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

2. Mose 22

2. Mose 22:1-9