10. Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.
11. Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
12. Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
13. Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll
14. Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.
15. Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16. Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.