6. Und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monden. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll es schlachten zwischen Abends.
7. Und sollt seines Bluts nehmen und beide Pfosten an der Tür und die oberste Schwelle damit bestreichen an den Häusern, da sie es innen essen.
8. Und sollt also Fleisch essen in derselben Nacht, am Feuer gebraten, und ungesäuert Brot, und sollt es mit bittern Salsen essen.
9. Ihr sollt es nicht roh essen, noch mit Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten, sein Haupt mit seinen Schenkeln und Eingeweide.
10. Und sollt nichts davon überlassen bis morgen; wo aber etwas überbleibet bis morgen, sollt ihr's mit Feuer verbrennen.
11. Also sollt ihr's aber essen: Um eure Lenden sollt ihr gegürtet sein und eure Schuhe an euren Füßen haben und Stäbe in euren Händen, und sollt es essen, als die hinwegeilen; denn es ist des HERRN Passah.
12. Denn ich will in derselbigen Nacht durch Ägyptenland gehen und alle Erstgeburt schlagen in Ägyptenland, beide unter Menschen und Vieh. Und will meine Strafe beweisen an allen Göttern der Ägypter, ich, der HERR.
13. Und das Blut soll euer Zeichen sein an den Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, vor euch übergehe, und euch nicht die Plage widerfahre, die euch verderbe, wenn ich Ägyptenland schlage.
14. Und sollt diesen Tag haben zum Gedächtnis und sollt ihn feiern dem HERRN zum Fest, ihr und alle eure Nachkommen, zur ewigen Weise.
15. Sieben Tage sollt ihr ungesäuert Brot essen; nämlich am ersten Tage sollt ihr aufhören mit gesäuertem Brot in euren Häusern. Wer gesäuert Brot isset vom ersten Tage an, bis auf den siebenten, des Seele soll ausgerottet werden von Israel.