19. Wider einen Ältesten nimm keine Klage auf außer zweien oder dreien Zeugen.
20. Die da sündigen, die strafe vor allen, auf daß sich auch die andern fürchten.
21. Ich bezeuge vor Gott und dem HERRN Jesu Christo und den auserwählten Engeln, daß du solches haltest ohne eigen Gutdünken und nichts tuest nach Gunst.
22. Die Hände lege niemand bald auf; mache dich auch nicht teilhaftig fremder Sünden. Halte dich selber keusch!
23. Trinke nicht mehr Wasser, sondern brauche ein wenig Wein um deines Magens willen, und daß du oft krank bist.
24. Etlicher Menschen Sünden sind offenbar, daß man sie vorhin richten kann; etlicher aber werden hernach offenbar.
25. Desselbigengleichen auch etlicher gute Werkes sind zuvor offenbar; und die andern bleiben auch nicht verborgen.