1. Einen Alten schilt nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jungen als die Brüder,
2. die alten Weiber als die Mütter, die jungen als die Schwestern mit aller Keuschheit.
3. Ehre die Witwen, welche rechte Witwen sind.
4. So aber eine Witwe Kinder oder Neffen hat, solche laß zuvor lernen ihre eigenen Häuser göttlich regieren und den Eltern Gleiches vergelten; denn das ist wohl getan und angenehm vor Gott.
5. Das ist aber eine rechte Witwe, die einsam ist, die ihre Hoffnung auf Gott stellet und bleibet am Gebet und Flehen Tag und Nacht.
6. Welche aber in Wollüsten lebet, die ist lebendig tot.
7. Solches gebiete, auf daß sie untadelig seien.
8. So aber jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorget, der hat den Glauben verleugnet und ist ärger denn ein Heide.
9. Laß keine Witwe erwählet werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib,
10. und die ein Zeugnis habe guter Werke, so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie allem guten Werk nachkommen ist.