17. Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.
18. Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun
19. und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
20. samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
21. und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22. dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.
23. Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.