14. 22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
15. 22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
16. 22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
17. 22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
18. 22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
19. 22:18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
20. 22:19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.