8. Achtet darauf, dass es bei der Auswahl der Städte gerecht zugeht. Die Stämme mit großen Gebieten sollen mehr Städte abtreten als die Stämme mit weniger Land.«
9. Weiter sprach der Herr zu Mose:
10. »Sag den Israeliten:Wenn ihr den Jordan überquert und ins Land Kanaan kommt,
11. sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen, in die jeder von euch fliehen kann, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat.
12. Dort ist er vor der Blutrache sicher, bis ihr den Fall vor Gericht untersucht habt.
13. Wählt dazu sechs Städte aus,
14. drei hier im Osten und drei drüben im Land Kanaan.
15. Sie bieten jedem von euch Schutz, auch den Ausländern, die bei euch zu Gast sind oder ständig bei euch leben. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, soll dorthin fliehen.
19. Der nächste Verwandte des Ermordeten soll ihn töten, sobald er ihn findet.
22. Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern zufällig und unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft
23. oder einen Stein auf ihn fallen lässt.
24. In diesem Fall sollt ihr vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz!
25. Ist der Angeklagte unschuldig, dann sollt ihr ihn vor der Rache schützen und in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Dort muss er bleiben, bis der Hohepriester stirbt, der gerade im Amt ist.
26. Wenn der Totschläger aber die Stadt verlässt, in die er geflohen ist, verliert er seinen Schutz.
27. Trifft der Bluträcher ihn außerhalb der Stadt an, darf er ihn töten, ohne sich schuldig zu machen.
28. Denn der Totschläger soll bis zum Tod des Hohenpriesters an seinem Zufluchtsort bleiben. Erst danach kann er nach Hause zurückkehren.