4. Mose 35:20-21-24 Hoffnung für Alle (HFA)

4. Die Weidefläche soll sich auf jeder Seite der Stadt fünfhundert Meter weit ins Land erstrecken,

5. so dass jede ihrer vier Seiten mindestens einen Kilometer lang ist.

8. Achtet darauf, dass es bei der Auswahl der Städte gerecht zugeht. Die Stämme mit großen Gebieten sollen mehr Städte abtreten als die Stämme mit weniger Land.«

9. Weiter sprach der Herr zu Mose:

20-21. Denn wer aus Hass und Feindschaft einen Menschen absichtlich erschlägt oder mit einem Wurfgeschoss oder mit der Faust tödlich verletzt, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.

22. Anders ist es, wenn jemand nicht aus Feindschaft, sondern zufällig und unabsichtlich einen Menschen tötet, indem er ihn zu Boden stößt, mit einem Wurfgeschoss trifft

23. oder einen Stein auf ihn fallen lässt.

24. In diesem Fall sollt ihr vor Gericht darüber urteilen, ob der Bluträcher ihn töten darf. Haltet euch dabei an dieses Gesetz!

4. Mose 35