4. Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem Herrn ein Versprechen
5. und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.
6. Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der Herr ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.
7. Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat
8. und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.