6. Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen.
7. Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden.
8. Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er mit dem Betreffenden zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert fest, den der Mann bezahlen kann.