2. »Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gilt folgende Ordnung: Er muss zum Priester gebracht werden,
3. der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden,
4. lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop.
5. Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen.
6. Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat.
7. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.
8. Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage sein Zelt nicht betreten.
9. Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und selbst gebadet hat, ist er endgültig rein.
30-31. Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester ihn von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der Herr, ihm alle Schuld vergebe.
54-56. Dieses Gesetz gilt für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern.