3. Mose 13:56-59 Hoffnung für Alle (HFA)

56. Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.

57. Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Kleidungsstück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.

58. Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man die Kleidung noch einmal. Danach ist sie rein.

59. Dies ist das Gesetz über Schimmelbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieses Gesetzes soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«

3. Mose 13