3. Mose 13:47-49-59 Hoffnung für Alle (HFA)

5. Am Ende dieser Woche untersucht ihn der Priester erneut. Sieht er, dass der weiße Fleck sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, soll er den Betreffenden ein weiteres Mal für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.

6. Danach begutachtet ihn der Priester noch einmal. Sieht er, dass die Haut wieder die normale Farbe angenommen und die Krankheit sich somit nicht weiter ausgebreitet hat, soll er ihn für rein erklären; denn der Fleck ist nur ein Hautausschlag. Der Kranke muss lediglich seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.

7. Wenn sich aber der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, nachdem der Priester ihn untersucht und für rein erklärt hat, soll der Mann sich erneut dem Priester zeigen.

8. Stellt dieser dann fest, dass der Ausschlag doch weiter um sich greift, muss er den Kranken für unrein erklären, weil es Aussatz ist.

9. Wenn bei einem Menschen Verdacht auf Aussatz besteht, soll er zum Priester gebracht werden.

47-49. »Wenn an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist, ein grünlicher oder rötlicher Fleck auftritt, dann ist das Kleidungsstück von Schimmel befallen, und man soll es dem Priester zeigen.

50. Dieser begutachtet die Stelle und schließt das Kleidungsstück sieben Tage lang ein.

51. Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann ist es fressender Schimmel. Das Kleidungsstück ist unrein

52. und muss verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muss das betreffende Kleidungsstück restlos beseitigt werden, ganz gleich, ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist.

53. Stellt der Priester aber fest, dass der Schimmelfleck nicht größer geworden ist,

54. ordnet er an, dass man das Kleidungsstück wäscht und weitere sieben Tage einschließt.

55. Sieht der Priester nach dieser Zeit, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist das Kleidungsstück unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist.

56. Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.

57. Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Kleidungsstück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.

58. Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man die Kleidung noch einmal. Danach ist sie rein.

59. Dies ist das Gesetz über Schimmelbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieses Gesetzes soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«

3. Mose 13