33. dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort.
34. Stellt er danach fest, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein.
35. Wenn sich der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet,
36. soll der Priester den Kranken erneut untersuchen und ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Er braucht gar nicht erst nach gelblichen Haaren zu suchen.
37. Sieht er aber, dass der Ausschlag zum Stillstand gekommen und schwarzes Haar nachgewachsen ist, dann ist der Betreffende wieder gesund, und der Priester erklärt ihn für rein.
38. Bilden sich auf der Haut eines Mannes oder einer Frau weiße Flecken,
39. soll der Priester sie untersuchen. Sind die Flecken nur weißlich-blass, dann handelt es sich um einen gutartigen Ausschlag, und der Betreffende ist rein.
40-41. Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, sei es am Hinterkopf oder an der Stirnseite, bleibt er trotzdem rein.
42-43. Wenn aber an der Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag entsteht, muss der Priester den Mann gründlich untersuchen. Stellt er fest, dass sich eine weiß-rötliche Schwellung bildet, die genau wie Aussatz am Körper aussieht,
44. dann hat der Mann Aussatz, und der Priester soll ihn für unrein erklären.«