32. Jeder Gegenstand, auf den der Kadaver eines dieser Tiere fällt, wird unrein, ganz gleich, ob er aus Holz, Stoff, Fell oder Sackleinen gemacht ist, und ganz gleich, wofür er gebraucht wird. Legt ihn ins Wasser; bis zum Abend bleibt er unrein.
33. Fällt ein totes Tier dieser Art in einen Tontopf, wird alles darin unrein, und den Topf müsst ihr zerschlagen.
34. Jedes Essen, das mit Wasser aus solch einem Tonkrug zubereitet wurde, ist unrein, ebenso jedes Getränk aus solch einem Gefäß.
35. Alles, was mit einem Kadaver dieser Tiere in Berührung kommt, wird unrein. Handelt es sich um einen Backofen oder um einen kleinen Herd, muss er niedergerissen werden.
36. Nur eine Quelle oder eine Zisterne, in der man das Wasser sammelt, bleibt rein. Doch wer das tote Tier berührt, das hineingefallen ist, wird unrein.