6. Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb — falls er gefasst wird — das Gestohlene doppelt ersetzen.
7. Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, dem Herrn, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.
8. Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten — ganz gleich, ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes — und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.
9. Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt,
10. dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem Herrn, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten.