16. Natterngift sog er ein: es tötet ihn die Zunge der Otter.
17. Nicht darf er sich laben an Bächen, flutenden Strömen von Honig und Milch.
18. Das Errungene gibt er zurück, und er darf es nicht verschlingen; gemäß dem Vermögen, das er erworben, darf er sich nicht freuen.