Galater 4:1-3 Elberfelder 1905 (ELB)

1. Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich in nichts von einem Knechte, wiewohl er Herr ist von allem;

2. sondern er ist unter Vormündern und Verwaltern bis zu der vom Vater festgesetzten Frist.

3. Also auch wir, als wir Unmündige waren, waren wir geknechtet unter die Elemente der Welt;

Galater 4