14. Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Farren sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamme. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres.
15. Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem Jehova soll nebst dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
16. Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jehova.
17. Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
18. Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.