23. so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
24. Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.
25. Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.