14. und den Leuchter zum Licht und seine Geräte und seine Lampen und das Öl zum Licht;
15. und den Räucheraltar und seine Stangen und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Eingangsvorhang für den Eingang der Wohnung;
16. den Brandopferaltar und das eherne Gitter an demselben, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell;
17. die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße, und den Vorhang vom Tore des Vorhofs;
18. die Pflöcke der Wohnung und die Pflöcke des Vorhofs und ihre Seile;