12. Und die Breite des Vorhofs an der Westseite: fünfzig Ellen Umhänge, ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße.
13. Und die Breite des Vorhofs an der Ostseite, gegen Aufgang, fünfzig Ellen:
14. fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
15. und auf der anderen Seite fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;