2. Mose 21:23-28 Elberfelder 1905 (ELB)

23. Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25. Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26. Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27. Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28. Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

2. Mose 21