5. Mose 21:13 Elberfelder 1871 (ELB71)

und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.

5. Mose 21

5. Mose 21:11-18