4. Mose 5:7 Elberfelder 1871 (ELB71)

so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat.

4. Mose 5

4. Mose 5:4-15