4. Mose 35:30 Elberfelder 1871 (ELB71)

Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.

4. Mose 35

4. Mose 35:24-34