3. Mose 8:33 Elberfelder 1871 (ELB71)

Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen sieben Tage lang, bis zu dem Tage, da die Tage eures Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage sollt ihr eingeweiht werden.

3. Mose 8

3. Mose 8:25-34