3. Mose 5:17 Elberfelder 1871 (ELB71)

Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, -hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.

3. Mose 5

3. Mose 5:7-18