1. Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, -wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen;
2. oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres -ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3. oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, -erkennt er es, so ist er schuldig;