7. Die Blöße deines Vaters und die Blöße deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; sie ist deine Mutter, du sollst ihre Blöße nicht aufdecken;
8. Die Blöße des Weibes deines Vaters sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Vaters.
9. Die Blöße deiner Schwester, der Tochter deines Vaters, oder der Tochter deiner Mutter, daheim geboren oder draußen geboren, -ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.
10. Die Blöße der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter-ihre Blöße sollst du nicht aufdecken, denn es ist deine Blöße.
11. Die Blöße der Tochter des Weibes deines Vaters, von deinem Vater gezeugt, -sie ist deine Schwester, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.
12. Die Blöße der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken: sie ist die Blutsverwandte deines Vaters.
13. Die Blöße der Schwester deiner Mutter sollst du nicht aufdecken, denn sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter.