2. Mose 23:11 Elberfelder 1871 (ELB71)

aber im siebten sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen deines Volkes davon essen; und was sie übriglassen, soll das Getier des Feldes fressen. Desgleichen sollst du mit deinem Weinberge tun und mit deinem Olivenbaum. -

2. Mose 23

2. Mose 23:10-20